Alexa (17), Berufsfachschülerin, auswärts wohnend
Alexa (17) möchte Fremdsprachenkorrespondentin werden. Alexa wohnt in einem Wohnheim. Sie ist beitragsfrei bei ihren Eltern in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Alexas Schwester Janina geht in die 8. Klasse und ihr Bruder Daniel (2) in den Kindergarten. Die Mutter ist Hausfrau. Der Vater ist Beamter und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 55470,00 Euro. Er zahlt in eine Riester-Rente ein.
Berechnung der BAföG-Förderung
Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2022, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2022!
Rechnungsposten | Betrag |
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Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2020) | 4622,50 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2020 von 1000 Euro) | 83,33 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 15,9 %, Höchstbetrag 750 Euro monatlich | 721,73 € |
"Riester-Rente" | 104,58 € |
tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2020, Steuerklasse III) | |
- Einkommensteuer / Lohnsteuer | 604,83 € |
- Kirchensteuer | 9,63 € |
- Solitaritätszuschlag | 0,00 € |
Einkommen des Vaters (im Sinne des BAföG) | 3098,66 € |
Alexas Mutter hat kein Einkommen. | |
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) | 3098,66 € |
abzüglich | |
Grundfreibetrag: | |
- für die Eltern | 2415,00 € |
- für Janina | 730,00 € |
- für Daniel | 730,00 € |
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge | 0,00 € |
Kein Zusatzfreibetrag für Alexa, da sie in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung steht | |
Zusatzfreibetrag: 60% (50% für die Eltern und je 5% für Janina und Daniel) | 0,00 € |
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 0,00 € |
Bedarfssatz Alexa: | |
Grundbedarf Berufsfachschüler/innen, auswärtig wohnend | 632,00 € |
abzüglich | |
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 0,00 € |
Förderungsbetrag | 632,00 € |
Förderungsbetrag (gerundet) | 632,00 € |
Alexa erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 632,00 Euro als Zuschuss.